Die auf Bezirksebene tätigen Jugendverbände sollen durch die Förderung in die Lage versetzt werden ihre allgemeinen und besonderen Leitungsaufgaben auf Bezirksebene wahrzunehmen.
Dazu gehören insbesondere Aufgaben in Zusammenhang mit konzeptionellen und jugendpolitischen Fragestellungen, planerische Aufgaben des Verbandes sowie die damit verbundene Verwaltungsarbeit.
Gefördert werden die Aufwendungen für die zentralen Planungs- und Leitungsaufgaben auf Bezirksebene.
Antragsberechtigt sind die im Bezirksjugendring vertretenen Jugendverbände.
Förderungsfähig sind alle Kosten, die bei der Wahrnehmung der zentralen Planungs- und Leitungsaufgaben entstehen.
Die Höhe der Förderung für die Jugendverbände richtet sich nach den Kriterien Sockelbetrag (zu 20 %), Mitgliederzahl (zu 50 %) und Anzahl der Vertretungsrechte in Stadt- und Kreisjugendringen (zu 30 %) im Bezirk, maximal jedoch bis zu 80 % der förderungsfähigen Kosten.
Ein Jugendverband, der sein Vertretungsrecht im Bezirksjugendring verliert, weil er nicht mehr in wenigstens 5 Stadt- / Kreisjugendringen im Bezirk vertreten ist, ist ab dem Folgejahr nach der Aberkennung nicht mehr antragsberechtigt. Bei Erlangung des Vertretungsrechts ist der Verband ab dem Folgejahr der Aufnahme antragsberechtigt.
Die Anträge müssen von der Bezirksstelle des Jugendverbandes bis spätestens 01.03. des laufenden Jahres beim Bezirksjugendring eingereicht werden.
Richtlinien, Antrag und Formular zum Verwendungsnachweis (Hinweis: Dokumente vor dem Bearbeiten bitte herunterladen!)
Ansprechpartnerin beim Bezirksjugendring Oberfranken:
Daniela Selch Tel.: 0921 63310 daniela.selch@bezirksjugendring-oberfranken.de
Die im Bezirksjugendring Oberfranken zusammengeschlossenen Jugendverbände und andere öffentlich anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die auf Bezirksebene tätig sind, sollen in die Lage versetzt werden, Aktivitäten im Bereich der internationalen Jugendbegegnung durchführen zu können.
Förderfähig sind: Jugendbegegnungen zwischen Jugendverbänden / anderen öffentlich anerkannten Trägern der Jugendarbeit mit ausländischen Jugendorganisationen und die Betreuung ausländischer Jugendorganisationen, die sich auf Einladung zuschussberechtigter Organisationen im Bezirksgebiet aufhalten.
Antragsberechtigt sind die im Bezirksjugendring Oberfranken zusammengeschlossenen Jugendverbände sowie andere öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendarbeit auf Bezirksebene.
Der Zuschuss beträgt bis zu 13,00 € pro Tag und Teilnehmer:in für Maßnahmen im Inland (einschl. der Teilnehmer:innen aus dem Ausland) oder bis zu 75 % der Fahrtkosten bei Maßnahmen im Ausland, höchstens bis zur Höhe des Fehlbetrags.
Die Anträge müssen von der Bezirksstelle des Jugendverbandes / des Trägers mittels Antragsformular bis spätestens zum 1. März des jeweiligen Haushaltsjahres, inkl. Kosten- und Finanzierungsplan sowie Beschreibung und Programm der Maßnahme (mit inhaltlichem und zeitlichen Ablauf) beim Bezirksjugendring, eingegangen sein.
Richtlinien, Antrag und Formular zum Verwendungsnachweis (Hinweis: Dokumente vor dem Bearbeiten bitte herunterladen!)
Ansprechpartnerin beim Bezirksjugendring Oberfranken:
Daniela Selch Tel.: 0921 63310 daniela.selch@bezirksjugendring-oberfranken.de
Mit der Förderung soll die Bedeutung von Jugendkulturarbeit außerhalb kommerzieller Angebote durch die Träger der Jugendarbeit verstärkt werden. Zweck ist die Förderung von überörtlichen Maßnahmen der Jugendkulturarbeit, die der Weiterentwicklung jugendgemäßer kultureller Ausdrucksformen dienen, die also zu kultureller Aktivität anregen und der Erprobung neuer Kulturformen dienen.
Förderfähig sind: Kulturelle Veranstaltungen und Wettbewerbe (z. B. Liedermacher-, Musikfestivals; Kleinkunst, Literatur, Laienspiel, Film usw.), die sich vom verbandstypischen Alltag abheben, Erprobung neuer Formen der Jugendkulturarbeit, Darstellung von Kinder- und Jugendkulturarbeit in der Öffentlichkeit (z. B. Ausstellungen, Produktion von Filmen), Miete bzw. Anschaffung von Materialien und Geräten für zentrale Aktivitäten der Jugendkulturarbeit (z. B. transportable Bühnen, Ausstellungswände, Fachliteratur, Scheinwerfer; auch zum Weiterverleih).
Antragsberechtigt sind die im Bezirksjugendring Oberfranken zusammengeschlossenen Jugendverbände sowie andere öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendarbeit auf Bezirksebene. Die Förderung beträgt bis zu 60 % der förderfähigen Kosten, höchstens 1.500 €.
Die Anträge sind auf Formblatt bis spätestens 8 Wochen vor der geplanten Maßnahme bzw. Anschaffung zu stellen, inkl. Kosten- und Finanzierungsplan sowie Beschreibung der Maßnahme bzw. Begründung für die Anschaffung. Anträge auf eine Förderung mit mehr als 500 € sind bis zum 1. März des jeweiligen Jahres zu stellen. Beizufügen ist ein Kosten- und Finanzierungsplan.
Richtlinien, Antrag und Formular zum Verwendungsnachweis (Hinweis: Dokumente vor dem Bearbeiten bitte herunterladen!)
Ansprechpartnerin beim Bezirksjugendring Oberfranken:
Daniela Selch Tel.: 0921 63310 daniela.selch@bezirksjugendring-oberfranken.de
Die Förderung soll Jugendverbände in Oberfranken unterstützen, Jugendtreffen und Veranstaltungen durchzuführen, die die Begegnung junger Menschen in Oberfranken ermöglicht. Gefördert werden Aufwendungen, die durch Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen mit Begegnungscharakter entstehen. Antragsberechtigt sind die im Bezirksjugendring Oberfranken zusammengeschlossenen Jugendverbände. Ein Jugendtreffen liegt dann vor, wenn
- der Begegnungscharakter durch ein entsprechendes Programm deutlich wird,
- die Teilnehmer:innen aus mindestens drei oberfränkischen kreisfreien Städten bzw. Landkreisen kommen müssen,
- die Maßnahme in Oberfranken stattfindet,
- die Teilnehmer:innen noch nicht 27 Jahre alt sind,
- die Veranstaltung mindestens 6 Stunden dauert.
Förderungsfähige Kosten sind alle Aufwendungen, die in direktem Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Jugendtreffens stehen. In angemessenem Umfang entstandene Ausgaben für Kinderbetreuung und Assistenz, zur Betreuung von Teilnehmer:innen mit Behinderung(en), die in direktem Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen. (Dabei ist auszuschließen, dass es bei den Teilnehmer:innen zusammen mit anderen staatlichen Leistungen zu einer Überfinanzierung kommt.)
Die Höhe der Förderung ergibt sich aus der Teilnehmer:innenzahl und der Dauer des Jugendtreffens: bis zu 5 € pro Tag und Teilnehmer:in, jedoch max. 1.500 € pro Maßnahme bzw. bis zur Höhe des Fehlbetrags.
Voranträge sind mit dem entsprechenden Formblatt bis zum 1. März über die Bezirksstelle des jeweiligen Verbandes beim Bezirksjugendring Oberfranken einzureichen.
Richtlinien, Antrag und Formular zum Verwendungsnachweis (Hinweis: Dokumente vor dem Bearbeiten bitte herunterladen!)
Ansprechpartnerin beim Bezirksjugendring Oberfranken:
Daniela Selch Tel.: 0921 63310 daniela.selch@bezirksjugendring-oberfranken.de
Die Förderung im Rahmen des Vielfaltsprogramms soll einen Beitrag zur Aktivierung des gesellschaftlichen Lebens der oberfränkischen Jugendarbeit leisten.
Gefördert werden Maßnahmen zu folgenden Themen und Schwerpunkten:
- Förderung des Ehrenamts
- Integration von Migrant:innen und jungen Geflüchteten
- Sozialaktionen
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- „Jugend aktiv für die Gesellschaft“
- Inklusion
- Psychische und physische Gesundheit
- Geschlechtergerechtigkeit
Antragsberechtigt sind die im Bezirksjugendring vertretenen Jugendverbände.
Förderungsfähig sind:
- Honorare bzw. Aufwandsentschädigungen
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Fahrtkosten
- Arbeits- und Hilfsmittel
- Vorbereitungs- und Organisationsaufgaben, z. B. auch für die Maßnahme entstandene Versicherungskosten
- In angemessenem Umfang entstandene Betreuungskosten und Assistenz
Die Höhe der Förderung beträgt max. bis zu 1.000 € pro Maßnahme. Die Zuwendung darf den Fehlbetrag nicht überschreiten.
Die Anträge müssen von der Bezirksstelle des Jugendverbandes bis spätestens 4 Wochen vor der geplanten Maßnahme beim Bezirksjugendring eingereicht werden.
Richtlinien, Antrag und Formular zum Verwendungsnachweis (Hinweis: Dokumente vor dem Bearbeiten bitte herunterladen!)
Ansprechpartnerin beim Bezirksjugendring Oberfranken:
Daniela Selch Tel.: 0921 63310 daniela.selch@bezirksjugendring-oberfranken.de