Kommunale Jugendpfleger:innen sind im Sinne der Gesamtverantwortung des Jugendamtes umfassend für die Planung und Entwicklung der Rahmenbedingungen und für die Förderung der Jugendarbeit in Stadt und Landkreis zuständig. Kreis- und Stadtjugendpfleger:innen arbeiten an einer optimalen Planung, Förderung und Entwicklung von Infrastrukturen der Kinder- und Jugendarbeit.